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Meine Dienstleistungen im Überblick:

Übersetzungen/Beglaubigte Übersetzungen

Neben der Übersetzung allgemeiner und fachspezifischer Texte biete ich auch beglaubigte Übersetzungen administrativer Dokumente an (oft auch als amtliche Übersetzungen bzw. zertifizierte Übersetzungen bezeichnet), die insbesondere bei Vorlage ausländischer Urkunden von den Behörden verlangt werden. Auch für Bewerbungen im Ausland ist häufig eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Zeugnisse und Schulabschlüsse erforderlich.

Ich bin für die spanische, französische und portugiesische Sprache gerichtlich beeidigt und fertige offizielle Übersetzungen in und aus diesen Sprachen an. Für Übersetzungen in oder aus dem Englischen steht Ihnen gerne meine Frau als diplomierte Übersetzerin mit Rat und Tat zur Seite. Als staatlich anerkannte Übersetzer richten wir uns hierbei nach den Vorgaben der Norm DIN EN ISO 17100.

Lediglich ein öffentlich bestellter und vereidigter Übersetzer/Dolmetscher ist berechtigt, eine beglaubigte Übersetzung vorzunehmen. Zu den Dokumententypen, deren Übersetzung in der Regel eine Beglaubigung erfordert, zählen unter anderem:

 

Standesamtliche Unterlagen (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde), administrative Unterlagen (Meldebescheinigung, Führerschein, Personalausweis, Einkommensnachweis, Führungszeugnis), schulische Unterlagen (Abiturzeugnis, Beruf­ss­chulzeug­nis­, Uni­ver­sität­szeug­nis­, Hochschulzeugnis, u.a. Diplomurkunde/-zeugnis, Bach­e­lorurkunde/-zeugnis, Mas­terurkunde/-zeugnis, Pro­mo­tions-, Appro­ba­tionsunterlagen, Arbeit­szeug­nis­), gerichtliche Dokumente (Vertrag, Gerichtsurteil, Vollmacht, Handelsregisterauszug). 

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